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Glanzheld AGB / Stand: 01.10.2024

 

§ 1 Geschäftsbedingungen / Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste/Angebot und die Fahrzeugaufbereitung nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:

 

§ 2 Terminvereinbarungen

a) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung / Reinigung eine schriftliche Checkliste zu unterzeichnen.

 

§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

a) Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

b) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für nichtig erklärt werden. In diesem Fall wird ein eindeutiger Nachweis des Kunden benötigt und ist dem Fahrzeugaufbereiter auszuhändigen.

c) Schadensersatzansprüche in voller Höhe des Reinigungspreises ergeben sich aus § 3 a), nicht aber aus § 3 b).

d) Bei erheblicheren Verspätungen, die unseren Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.

 

§ 4 Zahlungsbedingung / Zahlungsvereinbarung

Firmen oder Privatpersonen die einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, zahlen nach Rechnungserhalt per Überweisung ohne Abzug oder in Bar. Ansonsten ist bei Rückgabe des Fahrzeuges generell bar oder per EC Karte zu zahlen!

 

§ 5 Reklamationen

a) Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung / Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung / -reinigung liegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.

b) Bei berechtigten Reklamationen hat die Fahrzeugaufbereitung für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

c) Reklamationen bzgl. der Fahrzeugaufbereitung sind unverzüglich vom Kunden anzuzeigen und unterstehen der Dokumentationspflicht ( Bilder ).

 

§ 6 Haftung und Garantie

a) Die Fahrzeugaufbereitung übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch Ihre Arbeit am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, ( außer § 6 b, c, d ).

b) Die Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.

c) Bei Lackschäden, die durch die Fahrzeugaufbereitung verursacht werden und Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzung, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann die Kfz – Aufbereitung und deren Mitarbeiter nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.

d) Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegeln, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und Zubehör, die durch die Kfz – Aufbereitung und deren Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld bei der Fahrzeugaufbereitung und deren Mitarbeiter nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt, siehe § 5 b.

e) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe § 6 b, c, d.

f) Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die zur Verfügungsstellung der Dienste und nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens vor Beginn der Arbeit soweit dies vorher absehbar ist informiert.

g) Motor- und Motorraumwäsche werden nicht ausgeführt dahier keine Gewährleistung seitens der Fahrzeugaufbereitung durch Feuchtigkeitseintritt entstehende Folgeschäden übernommen werden.

h) Sollten feuchtigkeitsempfindliche Einbauten wie Mobilfunkgeräte, Hifi – Anlagen oder Zubehör, Alarmanlagen o.ä. im Fahrzeug befindlich sein, so behalten wir uns eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor.

h) Über diese Elektrobauteile ( siehe i ) ist der Kunde verpflichtet, im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten dem Auftraggeber Mitteilungen zu machen, sofern deren Lage nicht im Sichtbereich ist. Andernfalls können hier keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

i) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.

j) Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden vor Ort dem Mitarbeiter der Fahrzeugaufbereitung zu reklamieren.

k) Später beanstandete Schäden die durch ein späteres Ereignis eingetreten sein könnten, werden nicht anerkannt.

 

§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung

a) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden der Auftrag zu unterzeichnen.

b) Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen an.

 

 

§ 8 Preise / Pauschalpreise

a) Die Angebots-Preise sind grundsätzlich Festpreise.

b) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Preisvereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Angebotes. An unsere Angebote halten wir uns bei Auftragserteilung 1 Woche gebunden.

c) Fahrzeugüberführung / Hol- und Bringservice ist im Preis inbegriffen. Für diesen Service besteht eine Haftpflichtversicherung seitens der Kfz – Aufbereitung.

d) Die Fahrzeugaufbereitung haftet für Schäden bei der Fahrzeugüberführung nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fahrzeugaufbereitung erursacht wurde. Das Fahrzeug ist durch eine Betriebshaftpflicht der Fahrzeugaufbereitung ausreichend versichert.

 

§ 9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Geschäftsparteien getroffen wurden.

b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu fassen.

c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten. Als Gerichtsstand ist Berlin vom Sitz der Kfz-Aufbereitung zwischen den Parteien vereinbaren.

Für alle aufgeführten Artikel und Angebote ist Glanzheld - mobile KFZ-Aufbereitung verantwortlich

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